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Autorisierter Bevollmächtigter

Nicht erst seit dem Brexit gibt es die Forderung aus der Maschinenrichtlinie nach einem autorisierten Bevollmächtigten. Seit dem Brexit hat es für Britische und EU Unternehmen eine neue Bedeutung. Nach Ende der Brexit-Übergangsphase gilt diese Anforderung nun auch für Britische Unternehmen in der EU und EU-Unternehmen im Vereinigten Königreich. Auf der Konformitätserklärung, der Einbauerklärung und auf dem Typenschild muss nun auch das Britische Unternehmen einen Bevollmächtigten innerhalb der EU nennen und das EU-Unternehmen eine Bevollmächtigten in Groß Britannien. Dies gilt als eine feststehende Anforderung der Britischen Regierung ab dem 01. Januar 2021 und ist unabhängig von einem Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.

juristech kann für Sie die Aufgabe des Vertreters in der EU und in Großbritannien übernehmen. Wir nehmen für Sie alle oder einen Teil der in Artikel 5 genannten Pflichten wahr:

  • Sicherstellen, dass die Maschine die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen erfüllt.
  • Sicherstellen, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind.
  • Bereitstellen der Betriebsanleitung.
  • Die Durchführung des entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahrens, Die Ausstellung und Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung.
  • Das  Anbringen  der CE-Kennzeichnung.

Bevollmächtigter und Brexit

Neben den Anforderungen an den Bevollmächtigten ergeben sich sich weitere konformitätsrelevante  Anforderungen an Hersteller in UK, der EU und den Unternehmen aus den Ländern außerhalb der EU. Es sind direkte Auswirkungen durch die Anerkennung der Prüfung durch die “Benannte Stellen” aber auch neue Zertifikate wie UKCA und UKNI die im Laufe der nächsten Monate beachtet werden müssen.

juristech hilft Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen rund um Brexit, UKCA, UKNI zufinden.

Links

Einen Einstieg, um sich einen Überblick über die Änderungen durch den Brexit zu verschaffen, finden Sie auf den beiden folgenden Links der Britischen Regierung.

Für das in Verkehr bringen in der EU: https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-eu-market-from-1-january-2021

Für das in Verkehr bringen in UK: https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain-from-1-january-2021

 

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